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   OLG Köln, 30.12.1963 - 6 W 138/63   

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OLG Köln, 30.12.1963 - 6 W 138/63 (https://dejure.org/1963,8436)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.12.1963 - 6 W 138/63 (https://dejure.org/1963,8436)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Dezember 1963 - 6 W 138/63 (https://dejure.org/1963,8436)
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Papierfundstellen

  • MDR 1964, 423
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 13.04.1988 - I R 284/82

    Ablehungsantrag gegen einen Richter im Prozeß bei deutlicher Tendenz den Prozeß

    Mißbräuchlich ist ein Ablehnungsgesuch, wenn der Ablehnungsgrund nicht substantiiert dargelegt wird (Entscheidung des Oberlandesgerichts - OLG - Köln vom 30. Dezember 1963 6 W 138/63, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1964, 423; Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, § 51 Anm. 23, m. w. N.).
  • OLG Köln, 15.01.2001 - 27 WF 8/01

    Anforderungen an bloßen Befangenheitsantrag

    Ein bloßer Befangenheitsantrag, dessen Begründung lediglich in Aussicht gestellt wird, genügt nicht den Anforderungen, die das Gesetz an ein ordnungsgemäßes Ablehnungsgesuch stellt (OLG Köln MDR 1964, 423 mit zust. Anmerkung Teplitzky und NJW-RR 1996, 1339; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl. § 44 Rdn,.
  • OLG Brandenburg, 06.01.2021 - 1 W 33/20

    Befangenheitsantrag muss sofort begründet werden!

    Ein bloßer Befangenheitsantrag, dessen Begründung lediglich in Aussicht gestellt wird, genügt nicht den Anforderungen, die das Gesetz an ein ordnungsgemäßes Ablehnungsgesuch stellt (OLG Köln MDR 1964, 423 mit zust. Anmerkung Teplitzky und NJW-RR 1996, 1339 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 69. Aufl. § 44 Rdn,.
  • BayObLG, 12.10.1994 - 1Z BR 141/94

    Ablehnung eines Sachverständigen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Das Ablehnungsgesuch besteht in der Geltendmachung eines Grundes, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen (§ 406 Abs. 1 Satz 1, § 42 Abs. 2 ZPO ) zu rechtfertigen (vgl. OLG Köln MDR 1964, 423).
  • BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 166/97

    Begründung der Annahme der Befangenheit eines Richters

    Ein Ablehnungsgesuch ist nur dann zulässig, wenn der Ablehnende konkrete Tatsachen substantiiert bezeichnet, aus denen sich nach seiner Meinung die Befangenheit ergeben soll (BayObLG WE 1994, 315; OLG Köln MDR 1964, 423; MünchKomm/Feiber ZPO § 44 Rn. 5).
  • VG Weimar, 21.09.1999 - 4 K 1294/96

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Unzulässiger

    Die Begründung des Ablehnungsantrages muss - jedenfalls in ihrem wesentlichen Kern - sofort abgegeben werden; sie kann nicht nachgereicht werden (vgl. OLG Köln, a. a. O., 1339 und MDR 1964, 423; zum Verlust des Ablehnungsrechts vgl. auch Kopp/Schenke, a. a. O., § 54 Rdz. 14 a).
  • BayObLG, 01.02.1994 - 2Z BR 145/93

    Sachliche Entscheidung des Beschwerdegerichts über ein Ablehnungsgesuch

    Die Ansicht des Landgerichts, die Erklärung des Antragsgegners am 24.11.1993 sei für sich allein genommen kein zulässiges Ablehnungsgesuch gewesen, weil keine Tatsachen für die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richterin angegeben worden seien, entspricht der allgemeinen Meinung (OLG Köln MDR 1964, 423; MünchKomm/Feiber ZPO § 44 Rn. 5; Stein/Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. § 44 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 05.05.1980 - 3 WF 48/80
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, war das vierte Ablehnungsgesuch der Antragsgegnerin in diesem Verfahren ursprünglich unzulässig, weil es entgegen § 44 Abs. 2 ZPO keine Gründe enthielt (vgl. hierzu OLG Köln MDR 1964, 423 mit Anm. Teplitzki; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeß 12. Aufl. [1977] § 25 II 3 Fn. 14).
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   LG Berlin, 16.01.1964 - 81 T 769/63   

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LG Berlin, Entscheidung vom 16.01.1964 - 81 T 769/63 (https://dejure.org/1964,8195)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Januar 1964 - 81 T 769/63 (https://dejure.org/1964,8195)
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